E-Rechnung empfangen & prüfen
Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes Unternehmen — CoolHanX macht daraus einen geordneten, prüfbaren Prozess statt eines E-Mail-Postfachs voller XML-Dateien.
Ihre Pflicht seit 01.01.2025
Seit Anfang 2025 darf Ihnen jeder Lieferant eine E-Rechnung schicken — und Sie müssen sie empfangen und verarbeiten können. Eine XRechnung ist reines XML: ohne Software können Sie sie weder lesen noch prüfen noch ordnungsgemäß aufbewahren. Ein E-Mail-Ordner ist kein GoBD-konformes Archiv.
| Weg | Wie es funktioniert | Status |
|---|---|---|
| Manueller Upload | XML-Datei per Drag & Drop — sofortige Validierung | verfügbar |
| Rechnungspostfach | Dedizierte E-Mail-Adresse, automatische Abholung der Anhänge | Einrichtung im Betrieb (IMAP) |
| Behördenportal | XRechnung-Download für ZRE/OZG-RE-Upload | verfügbar |
| ERP-API | Maschineller Eingang für ERP-Kunden | verfügbar (Segment B) |
Was mit jedem Eingangsbeleg passiert
- 1 · SicherheitsprüfungDateigröße, Format, XXE-/DTD-Abwehr — manipulierte Dateien werden abgewiesen, bevor irgendetwas verarbeitet wird.
- 2 · ValidierungVollständige EN-16931-Prüfung mit derselben Engine wie im Ausgang. Gültige Belege → Archiv; fehlerhafte → Quarantäne mit den konkreten Fehlercodes.
- 3 · DublettenerkennungGleicher Lieferant, gleiche Rechnungsnummer? Der Zweitupload wird abgewiesen (409) — keine doppelte Verbuchung, keine Doppelzahlung.
- 4 · VorkontierungCoolHanX schlägt Steuerkategorie und SKR-Konto vor — gelernt aus Ihren früheren Entscheidungen. Angewendet wird nur, was Sie bestätigen.
- 5 · Auffälligkeits-CheckUngewöhnlich hoher Betrag beim Stammlieferanten? Abweichende Währung? Negative Summen? Solche Belege werden zur Prüfung markiert — rein beratend, entschieden wird von Ihnen.
- 6 · BearbeitungsstatusJeder Beleg trägt „unbearbeitet/bearbeitet“ — nichts geht unter, das Cockpit zeigt offene Posten auf einen Blick.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | in CoolHanX |
|---|---|---|
| E-Rechnungen empfangen können | §14 UStG n. F. (seit 01.01.2025) | Upload · Postfach · API |
| Inhaltlich prüfen (Vorsteuerabzug!) | §15 UStG | EN-16931-Validierung + Sichtansicht |
| Im Originalformat aufbewahren | GoBD, §147 AO | XML automatisch 8 Jahre versiegelt |
| Verarbeitung nachvollziehbar machen | GoBD | Status, Zeitstempel, Quarantäne-Protokoll |
Vom Eingang zur Zahlung — der empfohlene Ablauf
1. Cockpit prüfen: „Unbearbeitet“ zeigt neue gültige Belege. 2. Beleg öffnen: Sichtansicht und Vorkontierungsvorschlag kontrollieren, Auffälligkeits-Marker beachten. 3. Kategorie bestätigen (ein Klick, lernt mit). 4. Zahlung anweisen im Banking — IBAN und Betrag stehen geprüft im Beleg. 5. Als bearbeitet markieren. Am Monatsende geht alles gesammelt per EXTF an die Kanzlei — der ganze Zyklus braucht pro Beleg unter einer Minute.
Quarantäne statt stiller Fehler
Fehlerhafte Eingangsrechnungen verschwinden nicht und werden nicht „irgendwie doch“ verbucht: sie liegen in der Quarantäne, mit Dateiname und den EN-16931-Fehlercodes. So können Sie den Lieferanten präzise um Korrektur bitten — und haben den Nachweis, warum ein Beleg nicht verarbeitet wurde.
Aus der Praxis
Ein Handelsunternehmen erhielt ab Januar 2025 die ersten XRechnungen seiner Großlieferanten. Vorher: XML-Anhänge, die niemand öffnen konnte. Mit CoolHanX: Upload, automatische Prüfung, Vorkontierungsvorschlag, Monatsübergabe an den Steuerberater — und zwei Dubletten, die die Software abfing, bevor sie doppelt bezahlt wurden.
Häufige Fragen
Was passiert mit PDF-Rechnungen?
Die Übergangsregelung erlaubt sonstige Formate noch bis Ende 2026/2027. CoolHanX konzentriert sich auf die strukturierten Belege; PDFs verwalten Sie übergangsweise wie bisher.
Erkennt CoolHanX doppelte Rechnungen?
Ja — gleiche Nummer desselben Ausstellers wird beim Upload abgewiesen; zusätzlich markiert der AP-Check verdächtige Muster (z. B. gleicher Betrag, kurzer Abstand).
Kann ich Belege ablehnen?
Fehlerhafte Belege bleiben in Quarantäne und gelten als nicht verarbeitet. Die kaufmännische Ablehnung gegenüber dem Lieferanten kommunizieren Sie wie gewohnt — mit den Fehlercodes aus CoolHanX als Begründung.
Werden Eingangsbelege archiviert?
Ja, gültige Belege sofort und unveränderbar (8 Jahre, GoBD) — auch die Quarantäne bleibt nachvollziehbar.
Was passiert mit ZUGFeRD-Eingängen?
Das eingebettete XML wird extrahiert und wie eine XRechnung validiert — die PDF-Ansicht bleibt als Beileger erhalten.
Kann mein Lieferant direkt an CoolHanX senden?
Ja — an Ihre Rechnungs-E-Mail (Postfach, im Betrieb) oder künftig an Ihre Behördenportal. Bis dahin: Anhang hochladen, zehn Sekunden.
Prüft CoolHanX auch den Inhalt (Preise, Mengen)?
Die formale Prüfung ja; die kaufmännische Freigabe bleibt bewusst bei Ihnen — Auffälligkeits-Marker (Betragssprung, Dublette) unterstützen dabei.
Warum der Empfang eine Vorsteuer-Frage ist
Der Empfang ist nicht nur eine Formsache: Aus einer ordnungsgemäßen Eingangsrechnung leiten Sie Ihren Vorsteuerabzug ab (§15 UStG). Fehlt eine Pflichtangabe oder ist die Rechnung formal fehlerhaft, kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein — im schlechtesten Fall erst Jahre später in der Betriebsprüfung. Deshalb prüft CoolHanX jeden Eingangsbeleg gegen EN 16931 und die BR-DE-Regeln und hält den Prüfbericht revisionssicher fest: Sie sehen sofort, ob ein Beleg vorsteuertauglich ist, statt es zu hoffen.
Aufbewahrung von Eingangsbelegen — GoBD gilt für beide Richtungen
Die achtjährige, unveränderbare Aufbewahrung im Originalformat (§147 AO, GoBD) betrifft ausdrücklich auch Eingangsrechnungen. Ein E-Mail-Ordner oder ein Ausdruck genügt nicht: Maßgeblich ist die strukturierte XML im Original. CoolHanX legt jeden gültigen Eingangsbeleg mit Prüfsumme und Zeitstempel ins WORM-Archiv — auch die Quarantäne bleibt als Nachweis erhalten, warum ein Beleg nicht verarbeitet wurde.
ZUGFeRD-Eingang: das XML ist führend
Erhalten Sie eine ZUGFeRD-Rechnung (PDF mit eingebettetem XML), extrahiert CoolHanX das XML und validiert es wie jede XRechnung — denn rechtlich und buchhalterisch zählt der strukturierte Datensatz, nicht die hübsche PDF-Ansicht. Weichen PDF und XML voneinander ab, ist das XML maßgeblich; die PDF bleibt als Beileger sichtbar.
| Situation | Bedeutung | Empfohlenes Vorgehen |
|---|---|---|
| Beleg landet in Quarantäne | EN-16931-/BR-DE-Fehler | Fehlercodes an den Lieferanten geben, Korrektur anfordern |
| Reine PDF ohne XML | keine E-Rechnung i. S. d. §14 | während der Übergangsfrist wie bisher behandeln |
| Dublette erkannt | Zweitzustellung | keine zweite Verbuchung — Original ist bereits erfasst |
| Auffälliger Betrag/Währung | Anomalie-Marker | kaufmännisch prüfen, dann freigeben oder ablehnen |
Der empfohlene Monatsrhythmus
In der Praxis bündeln viele Betriebe den Eingang wöchentlich: „Unbearbeitet“ im Cockpit öffnen, Vorkontierungsvorschlag und Anomalie-Marker prüfen, Kategorie bestätigen (das System lernt mit), als bearbeitet markieren. Am Monatsende geht alles gesammelt per DATEV-Buchungsstapel an die Kanzlei — ein geschlossener, nachvollziehbarer Kreislauf ohne verlorene Belege.
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