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Kleinunternehmer (§19) & die E-Rechnung

Auch wer keine Umsatzsteuer ausweist, ist von der E-Rechnungspflicht betroffen — zumindest beim Empfang. Was für Kleinunternehmer ab 2025 gilt, kurz und klar.

Empfangen: gilt ab 2025 für alle — auch für Kleinunternehmer

Die Empfangspflicht für E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft gilt seit dem 1. Januar 2025 ohne Ausnahme für Kleinunternehmer. Wer als Kleinunternehmer nach §19 UStG von einem anderen Unternehmen eine E-Rechnung erhält, muss sie empfangen und GoBD-konform aufbewahren können. Ein reines PDF-Postfach genügt dafür nicht mehr — die strukturierte XML muss verarbeitbar archiviert werden.

Ausstellen: Erleichterung, aber kein Freibrief

Beim Ausstellen gibt es Erleichterungen: Rechnungen von Kleinunternehmern können übergangsweise weiter in anderer Form ausgestellt werden, und für bestimmte Fälle ist eine E-Rechnung nicht zwingend. Das entbindet aber nicht von der allgemeinen Entwicklung — Geschäftskunden verlangen zunehmend die strukturierte Rechnung, und wer sie liefern kann, vermeidet Rückfragen.

Wichtig: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus (§19 UStG). Eine E-Rechnung bildet das korrekt ab — mit der Kategorie „Steuerbefreiung / keine USt-Ausweisung“ und dem passenden Pflichthinweis, statt eines Steuersatzes.

Kleinunternehmer & E-Rechnung — auf einen Blick
VorgangPflicht ab 2025Was CoolHanX tut
E-Rechnung empfangenja, ohne AusnahmeUpload/Postfach, Validierung, GoBD-Archiv
E-Rechnung aufbewahrenja, 8 Jahre unveränderbarWORM-Archiv mit Prüfsumme
E-Rechnung ausstellenErleichterungen im Übergangoptional, ohne USt-Ausweis nach §19
USt ausweisennein (§19)Kategorie „keine USt“ + Pflichttext automatisch

Was das praktisch bedeutet

Selbst wenn Sie als Kleinunternehmer heute noch klassische Rechnungen schreiben: Für den Empfang brauchen Sie ab sofort einen Weg, strukturierte E-Rechnungen anzunehmen, zu prüfen und revisionssicher zu archivieren. Genau das leistet der kostenlose Einstiegstarif von CoolHanX — Empfang, Validierung und GoBD-Archiv sind enthalten, ohne Umsatzsteuer-Komplexität.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja — die Empfangspflicht gilt seit 2025 ohne Ausnahme für inländische B2B-Umsätze.

Muss ich selbst E-Rechnungen ausstellen?

Im Übergang bestehen Erleichterungen; Pflicht und Fristen richten sich nach den allgemeinen Regeln. Geschäftskunden fragen die strukturierte Form zunehmend nach.

Weise ich Umsatzsteuer aus?

Nein — nach §19 UStG ohne USt-Ausweis. Die E-Rechnung bildet das mit der richtigen Kategorie und einem Pflichthinweis ab, nicht mit einem Steuersatz.

Kostet mich das etwas?

Empfang, Validierung und GoBD-Archiv sind im dauerhaft kostenlosen Tarif enthalten (monatliches Belegkontingent).

Was §19 UStG regelt

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit Unternehmen mit geringen Umsätzen von der Erhebung der Umsatzsteuer: Sie weisen keine USt aus und ziehen im Gegenzug keine Vorsteuer. Maßgeblich sind die im Gesetz genannten Umsatzgrenzen des Vor- und laufenden Jahres (die konkreten Beträge prüfen Sie mit Ihrer Kanzlei, da sie angepasst wurden). Auf der Rechnung erscheint statt eines Steuersatzes ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

Kleinunternehmer und die E-Rechnung
VorgangPflicht ab 2025in CoolHanX
E-Rechnung empfangenja, ohne AusnahmeUpload/Postfach, Validierung, Archiv
8 Jahre aufbewahrenjaWORM-Archiv mit Prüfsumme
E-Rechnung ausstellenErleichterungen im Übergangoptional, ohne USt-Ausweis
USt ausweisennein (§19)Kategorie „keine USt“ + Pflichthinweis automatisch

Der oft übersehene Punkt: Empfang zuerst

Auch wer selbst keine Umsatzsteuer ausweist, muss ab 2025 E-Rechnungen empfangen und archivieren können — die Empfangspflicht kennt keine Kleinunternehmer-Ausnahme. Praktisch heißt das: Sie brauchen zuerst einen Weg, strukturierte Belege anzunehmen und GoBD-konform aufzubewahren. Genau das leistet der kostenlose Einstiegstarif, ohne Umsatzsteuer-Komplexität.

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